Freitag, 8.5.2020
Pkw-Fahrer muss zu Karneval mit alkoholisiertem Fußgänger auf der Fahrbahn rechnen

Wird ein alkoholisierter Fußgänger (hier: in Bärenkostüm) an Karneval zur Nachtzeit auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25% möglich, wenn dieser sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Dies geht aus einem jetzt mitgeteilten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 06.03.2020 hervor. Das OLG streicht heraus, dass an Karneval mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen sei.

Mehr lesen