Mittwoch, 27.7.2022
410 oder 115.000 Euro? – Vermieterin muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut Amtsgericht Köln die Kaution in Form von Aktien herausgeben. In dem entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

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Donnerstag, 11.3.2021
Steuerbarer Wertverlust von Aktien nicht schon bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz einer Aktiengesellschaft entsteht für den Aktionär erst dann ein steuerbarer Verlust, wenn er aufgrund des rechtlichen Untergangs seines Mitgliedschaftsrechts oder der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot einen endgültigen Rechtsverlust erleidet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat in dieser Hinsicht noch keine Bedeutung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.11.2020 entschieden.

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