Dienstag, 19.3.2024
Es geht ums Prinzip: Wegen 3,50 Euro durch vier Instanzen

Wenn es um grundsätzliche Fragen geht, beschäftigt ein Streit um 3,50 Euro auch mal ein Bundesgericht: Wurde kein Bußgeldverfahren eingeleitet, kann die Unfallakte laut BVerwG je nach Landesrecht auch mal mehr als die übliche Pauschale von 12 Euro kosten.

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Mittwoch, 7.2.2024
Gläubigerdaten aus Insolvenzakte für Anwaltswerbung genutzt: Kein Schadensersatz

Obwohl ein Rechtsanwalt die Daten der Gläubiger aus einer Insolvenzakte kopiert hatte, um sie auf seine Dienstleistungen aufmerksam zu machen, sprach das OLG Dresden den Adressaten keinen Schadensersatz zu: Der Rundbrief sei nicht aufdringlich gewesen und ihre Rechte nur geringfügig verletzt worden. 

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