Montag, 23.10.2023
Bildportale: AGB-Klausel kann Recht auf Urhebernennung einschränken

Verzichtet ein Fotograf in einer Vereinbarung mit einer Bilderdatenbank darauf, dass Nutzer ihn als Urheber nennen müssen, kann diese Klausel wirksam sein. Das Recht auf Urhebernennung ist zwar, so der BGH, im Kern unverzichtbar, aber ansonsten sind abweichende Absprachen zulässig.

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