Dienstag, 15.8.2023
Thüringer AfD-Mitglied kann Waffenschein vorerst behalten

Der Widerruf der sportwaffenrechtlichen Erlaubnisse eines Mitglieds des Thüringer Landesverbandes der AfD ist voraussichtlich rechtswidrig. Die Mitgliedschaft in dem Verband genüge dafür nicht, da die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Verbandes nicht feststehe, entschied das Verwaltungsgericht Gera. 

Mehr lesen