Freitag, 15.12.2023
Vertragsstrafeklausel: Von Anwalt formulierte Abmahnung als AGB

Bei einer anwaltlich vorformulierten Unterlassungserklärung können nach Ansicht des OLG Düsseldorf bereits die äußeren Umstände für die Einordnung als AGB sprechen. Akzeptiert der Gläubiger zahlreiche Streichungen in untergeordneten Klauseln, gilt die Vertragsstrafeklausel nicht automatisch als ausgehandelt.

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