Freitag, 4.11.2022
Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt

Ein Pilot, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit sich nach Übernahme eines Flugauftrages nicht wesentlich von der eines angestellten Flugzeugführers unterscheidet, ist laut Landessozialgericht Hessen abhängig beschäftigt. Der Pilot sei in den unternehmerischen Betrieb eingegliedert und durch die im Rahmen-Dienstvertrag getroffenen Festlegungen gebunden gewesen. Ferner habe er kein unternehmerisches Risiko getragen.

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