Montag, 15.1.2024
Trotz Behinderung: Keine Arbeitsassistenz für Abgeordnete

Abgeordnete haben auch dann keinen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz, wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen. Dies liegt laut LSG Niedersachsen-Bremen an den statusrechtlichen Besonderheiten der Abgeordnetentätigkeit: Diese sei weder Arbeits- noch Berufstätigkeit.

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