Donnerstag, 1.12.2022
Rechtmäßigkeit der nächtlichen Abflugrouten des BER bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen geradeausführende Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg im Nachtzeitraum zurückgewiesen. Die angegriffenen Flugrouten seien nicht zu beanstanden, insbesondere gebe es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, so das Gericht.

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