Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen geradeausführende Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg im Nachtzeitraum zurückgewiesen. Die angegriffenen Flugrouten seien nicht zu beanstanden, insbesondere gebe es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, so das Gericht.
Flugrouten seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung
Die angegriffenen Flugrouten führen in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Geradeausabflug über das in westlicher Verlängerung dieser Startbahn liegende Gemeindegebiet und das private Wohnhaus der Anwohnerin. Die Flugrouten sind bereits seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung.
Keine Alternativroute möglich
Nach Ansicht des OVG sind die angegriffenen Flugrouten nicht zu beanstanden. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugrunde gelegten Lärmberechnungen unzureichend sein könnten. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Behörde ihre Entscheidung unter anderem darauf gestützt habe, dass es bei einer Nordumfliegung des Gemeindegebiets zu Neubelastungen mit unzumutbarem Fluglärm für Betroffene in Gebieten kommen werde, die bisher fast gar nicht von Fluglärm betroffen gewesen seien.
Neufestsetzung des Geradeausabflugs nicht zu beanstanden
Der Festsetzung der Abflugrouten stehe zudem nicht das Urteil des OVG aus dem Jahr 2013 entgegen, nach dem die im Jahr 2012 erfolgte Festlegung des Geradeausabflugs für den Nachtzeitraum unter Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig gewesen sei (BeckRS 2013, 56029). Damals sei zwar eine fehlerhafte Abwägung angenommen worden. Damit sei aber eine erneute Festsetzung des Geradeausabflugs nicht ausgeschlossen.
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2022 - 6 A 15/21
Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2022.
Aus der Datenbank beck-online
Dust, Schutz des Nachtflugverbots – Sanktionsmöglichkeiten, ZRP 2019, 57
OVG Berlin-Brandenburg, Flughafen Berlin Brandenburg (hier: Doppelbelastung der Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow, BeckRS 2013, 204650
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013, BeckRS 2013, 50160
BVerwG, Planfeststellung für den Flughafen Berlin Brandenburg International, NVwZ 2013, 297
BVerwG, Nachtflugregelung am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, NVwZ 2012, 432
Görisch, Kernnacht – Mediationsnacht – Nachtrandstunden: Wie weit reicht der Schutz vor nächtlichem Fluglärm?, ZUR 2012, 611
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Berlin-Brandenburg: Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung nur zum Teil erfolgreich, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.09.2013, becklink 1028715
Hauptstadtflughafen: OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Müggelseeroute und Wannseeroute, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.06.2013, becklink 1027063