Mittwoch, 17.1.2024
Kein Vertrauensschutz: Nach Umzug ins Ausland 2017 ausgezahlte Abfindung in Deutschland steuerpflichtig

Eine in Deutschland 2016 vereinbarte Abfindung, die aber erst 2017 in Malta ausbezahlt wurde, ist nach einer Entscheidung des FG Kassel einkommensteuerpflichtig. Auf die bis 2016 geltende Steuerfreiheit könne sich der Empfänger der Abfindung nicht berufen.

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