Montag, 24.4.2023
Mieter im Sozialleistungsbezug kann nicht selber überzahlte Mieten zurückfordern

Ein Mieter kann vom Vermieter keine Rückzahlung überzahlter Mieten verlangen, wenn er zum Zeitpunkt der Entstehung des Rückzahlungsanspruchs Sozialleistungen bezogen hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Dem Mieter fehle dann die Aktivlegitimation, da die Forderung nach § 33 Abs. 1 SGB II auf den Leistungsträger übergegangen sei. Das LG hat aber die Revision zugelassen.

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