Ein Samtgemeindeoberrat kann keine Abgeltung von 6.700 Überstunden verlangen, die er während seiner Dienstzeit aus eigenem Entschluss im Rahmen der Inanspruchnahme von Gleitzeit angesammelt hat. Für einen solchen Anspruch fehle es an einer dienstlichen Anordnung, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg.
Mehr lesenWill sich ein Arbeitnehmer seine Überstunden bezahlen lassen, muss er deren Ableistung beweisen – ebenso wie deren Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Daran habe sich auch nichts durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert, der vor drei Jahren verlangt hatte, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zuverlässig aufzeichnen.
Mehr lesenIn einem "Überstundenprozess" streiten sich die Parteien um die Darlegungslast, es geht auch um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeitfeststellung. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen reichen allein vom Arbeitgeber erstellte technische Zeitaufzeichnungen nicht aus, um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Überstundenvergütung zu belegen.
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