Freitag, 1.12.2023
Pflichten von EU-Staaten bei redundanten Asylverfahren

Ein Mitgliedstaat muss einen Asylbewerber laut EuGH erneut anhören und ihm Info-Material aushändigen, auch wenn ein anderes EU-Land dies bereits bei einem ersten Asylantrag getan hat. Das Gericht entschied außerdem, dass die Gefahr einer Abschiebung bei einer Überstellungsentscheidung nicht berücksichtigt werden muss.

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