Mittwoch, 19.4.2023
Kein Schmerzensgeld wegen polizeilichen Schusswaffengebrauchs

Eine Frau, die während eines Polizeieinsatzes angeschossen wurde, bekommt wegen ihrer Verletzungen kein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro. Das Landgericht München I hat am Mittwoch eine entsprechende gegen den Freistaat Bayern gerichtete Klage abgewiesen. Die Klägerin hatte vor dem Schuss einen Arzt und mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Nach Ansicht des Gerichts wurde das für Polizeieinsätze geltende Übermaßverbot nicht verletzt.

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