Verletzt der Betreiber eines Seniorenwohnheims Urheberrechte, wenn er über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet? Diese Frage soll der BGH entscheiden. Der fragt aber erst einmal den EuGH, was unter dem Begriffs der öffentlichen Wiedergabe zu verstehen ist.
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