Donnerstag, 22.10.2020
Münchener Oberbürgermeister durfte NS-Dokumentationszentrum verteidigen

Der Münchener Oberbürgermeister hat bei seinen Äußerungen zur Verteidigung des NS-Dokumentationszentrums gegenüber dem Vorwurf einer Privatperson, die Ausstellung sei einseitig, die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 08.09.2020 entschieden, die Beschwerde aber auch bereits für unzulässig erachtet.

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