Die EU-Kommission hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zu Unrecht entschieden, dass ein Fiat-Tochterunternehmen in Luxemburg Steuern nachzahlen muss. Eine unerlaubte staatliche Beihilfe liege nicht vor. Der Kommissionsbeschluss sei daher nichtig. Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 entschieden, dass das Fiat-Tochterunternehmen unerlaubte Steuervorteile genossen hatte. Luxemburg sollte die von Fiat gesparten Steuern - bis zu 30 Millionen Euro - zurückfordern.
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