Donnerstag, 1.4.2021
Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt in Hamburg untersagt

Unter Verweis auf das nach wie vor bestehende Infektionsrisiko hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Eilanträge zweier Betreiberinnen von Fitnessstudios abgelehnt, mit denen diese den Betrieb von im Freien stehenden Zelten zur Sportausübung beziehungsweise eines "Outdoor-Trainingsgeländes" begehrt hatten. Die anders lautenden Entscheidungen des Hamburger Verwaltungsgerichts hob das OVG auf. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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