Ge­richt: US-Ge­setz zum Ver­kauf von Tik­tok rech­tens

Tik­tok muss eine Nie­der­la­ge im Kampf gegen das US-Ge­setz zum Ver­kauf der po­pu­lä­ren Kurz­vi­deo-App ein­ste­cken. Ein Be­ru­fungs­ge­richt in der Haupt­stadt Wa­shing­ton er­klär­te das Ge­setz für rech­tens. Tik­tok bleibt jetzt noch der Gang zum Su­pre­me Court.

Die Toch­ter­fir­ma des in China an­säs­si­gen By­te­dance-Kon­zerns ar­gu­men­tier­te in ihrer Klage, das Ge­setz ver­sto­ße gegen die in der ame­ri­ka­ni­schen Ver­fas­sung ver­an­ker­te Re­de­frei­heit. Das Ge­richt ver­wies je­doch unter an­de­rem dar­auf, dass das Ge­setz der lang­jäh­ri­gen re­gu­la­to­ri­schen Pra­xis ent­spre­che und der US-Kon­gress nicht ver­su­che, be­stimm­te Äu­ße­run­gen zu un­ter­drü­cken. 

By­te­dance hat laut dem im April 2024 in Kraft ge­tre­te­nen Ge­setz rund ein Jahr Zeit, sich von Tik­tok zu tren­nen, bevor die App aus App-Stores in den USA ver­bannt wird. Zur Be­grün­dung wird auf das Ri­si­ko ver­wie­sen, dass China sich Zu­griff auf Daten von Ame­ri­ka­nern ver­schaf­fen und po­li­ti­schen Ein­fluss aus­üben könne.

By­te­dance: Tik­tok-Ver­kauf gar nicht mög­lich

Das Ge­setz schlägt unter an­de­rem eine ge­sell­schafts­recht­li­che Tren­nung von By­te­dance und Tik­tok vor, damit die Platt­form in den USA wei­ter­lau­fen könne. Dafür gibt das Ge­setz, das im April vom US-Senat ge­bil­ligt wor­den war, By­te­dance 270 Tage Zeit. US-Prä­si­dent Joe Biden kann die Frist da­nach noch um drei Mo­na­te ver­län­gern, wenn sich Fort­schrit­te in den Ver­kaufs­ge­sprä­chen ab­zeich­nen.

In der Klage heißt es nun, eine sol­che Tren­nung sei "ein­fach nicht mög­lich", weder ge­schäft­lich, noch tech­no­lo­gisch oder recht­lich. By­te­dance mach­te deut­lich, dass es aus Sicht des Un­ter­neh­mens nicht zum Ver­kauf kom­men werde. "Es steht außer Frage: Das Ge­setz wird eine Schlie­ßung von Tik­tok zum 19. Ja­nu­ar 2025 er­zwin­gen", hieß es in der Klage. Me­di­en­be­rich­ten zu­fol­ge plant By­te­dance gar nicht erst, über einen Ver­kauf von Tik­tok zu ver­han­deln.

Am 20. Ja­nu­ar wird Do­nald Trump als nächs­ter US-Prä­si­dent ver­ei­digt. In sei­ner ers­ten Amts­zeit war er vor Ge­richt mit einem Ver­such ge­schei­tert, einen Ver­kauf von Tik­tok zu er­rei­chen. Zu­letzt im Wahl­kampf sprach er sich gegen ein Ver­bot der Platt­form aus. Er kann das Ge­setz al­ler­dings nicht außer Kraft set­zen.

USA sehen Schat­ten Chi­nas hin­ter Tik­tok

By­te­dance wird in den USA par­tei­über­grei­fend als chi­ne­si­sches Un­ter­neh­men ge­se­hen. Tik­tok kon­tert, By­te­dance sei zu knapp 60% im Be­sitz west­li­cher In­ves­to­ren. Der Fir­men­sitz liege auf den Ca­y­man-In­seln in der Ka­ri­bik. Al­ler­dings ar­gu­men­tie­ren US-Po­li­ti­ker, dass der chi­ne­si­sche Grün­der dank hö­he­rer Stimm­rech­te bei einem An­teil von rund 20% die Kon­trol­le über das Un­ter­neh­men habe und das Haupt­quar­tier von By­te­dance in Pe­king sei, wo man sich dem Ein­fluss der Be­hör­den nicht ent­zie­hen könne.

Zu­gleich ver­wies Tik­tok in der Klage selbst dar­auf, dass die chi­ne­si­sche Re­gie­rung einen Ver­kauf der in China ent­wi­ckel­ten Emp­feh­lungs-Soft­ware als Kern der App blo­ckie­ren wolle. Der Al­go­rith­mus ent­schei­det, wel­ches Video als nächs­tes an­ge­zeigt wird und re­agiert sehr sen­si­bel unter an­de­rem dar­auf, wie lange man sich einen Clip zu einem be­stimm­ten Thema an­sieht. Tik­tok hat nach ei­ge­nen An­ga­ben 170 Mil­lio­nen Nut­zer in den USA.

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. Dezember 2024 (dpa).

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