Trotz neuer Waffenlieferungen nach Israel: Weiter kein vorbeugender Rechtsschutz

Palästinenser versuchen derzeit vor deutschen Gerichten, die Waffenlieferungen aus der Bundesrepublik an Israel zu stoppen. Doch die Gerichte blocken dies ab: Weder Auskunft über Genehmigungen noch einen Stopp der Lieferungen gibt es bislang.

Erst am Mittwoch teilte das OVG Berlin-Brandenburg mit, einen Antrag, die Bundesregierung zur Auskunft über Genehmigungen von Waffenlieferungen zu verpflichten, abgelehnt zu haben. Nun meldet das VG Berlin, es habe einen Antrag eines Palästinensers zurückgewiesen, mit welchem er Waffenlieferungen aus Deutschland nach Israel unmittelbar stoppen wollte (Beschluss vom 02.12.2024 - VG 4 L 801/24).

Er stützte sich darauf, dass die Waffenlieferungen an Israel eine konkrete Gefahr der völkerrechtswidrigen Verwendung mit sich brächten. Nach der Ankündigung erneuter Waffenlieferungen an Israel durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Anfang Oktober im Bundestag habe sich die hiermit einhergehende Gefahr hinreichend konkretisiert, um sie anzufechten.

Palästinenser argumentiert mit Entwicklungen der letzten 6 Monate

Dem folgte die 4. Kammer des VG allerdings nicht, sondern bestätigte im Wesentlichen einen Beschluss, den sie schon im Juni in einem ähnlichen Verfahren gefasst hatte. Auch hieran war der Mann offenbar beteiligt, der nun erneut gegen die Lieferungen vorgegangen war. Die Umstände, die der Antragsteller nun vortrage, änderten nichts an der Sachlage, befand das VG nun. Nach wie vor fordere der Mann vorbeugenden vorläufigen Rechtschutz, der allerdings weiterhin unzulässig sei. Er berufe sich auf die Entwicklung in Gaza, die Ankündigung weiterer Lieferungen durch Bundeskanzler Scholz und die zwischenzeitlich gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den vormaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ergangenen Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs. Dabei habe er aber nach wie vor nicht glaubhaft gemacht, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen ihre völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde.

Das Gericht betonte in seiner Pressemitteilung, man habe die Zulässigkeit des Eilantrages im Übrigen nicht geprüft und sich auch sonst in der Sache nicht geäußert. Einen ebenfalls gestellten Antrag des Antragstellers auf Hinzuziehung als Beteiligter in künftigen Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz habe die Kammer ebenfalls zurückgewiesen, da noch offen sei, ob, wann und unter welchen Bedingungen die Bundesregierung über solche Genehmigungen entscheide. Der Antrag sei daher nicht hinreichend bestimmt.

VG Berlin, Beschluss vom 02.12.2024 - VG 4 L 801/24

Redaktion beck-aktuell, mam, 5. Dezember 2024.