Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten.
Shapira hatte geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden war. Darüber hinaus gibt Shapira an, auf dem Campus herrsche eine antisemitische Stimmung, aus der heraus er beleidigt und am Besuch von Einrichtungen der Universität gehindert worden sei.
Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische
Diskriminierung. Dazu sei die Hochschule – nach der Ansicht Shapiras – aber nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) verpflichtet.
Kein einklagbares individuelles Recht
Das VG Berlin hat seine Klage nun aus formellen Gründen abgewiesen (Urteil vom 23.03.2026 – 12 K 356/24). Das BerlHG verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierungen u.a. wegen einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung und der Religion zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Dieser gesetzliche Auftrag vermittele jedoch dem einzelnen kein individuelles Recht. Gegen konkretes rechtswidriges Handeln anderer Person stehe es Shapira frei, auf der Grundlage einschlägiger Bestimmungen des Hochschulordnungsrechts, des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts oder des Versammlungsgesetzes vorzugehen, so das VG.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz, dem OVG Berlin-Brandenburg, zu. Shapira und seine Anwälte erwägen, diesen Schritt
zu gehen. Sie wollen jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie sich entscheiden.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zugleich betonte er, das Gericht habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht.*
"Antisemitischer Gewaltexzess"
Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das LG Berlin. Der Angreifer hatte Berufung eingelegt gegen seine
Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das AG Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als "antisemitischen Gewaltexzess" gewertet.
*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am Tag seines Erscheinens um die Reaktionen Shapiras und des
Antisemitismusbeauftragten ergänzt, bw, 23.03.2026, 16.20 Uhr


