Drei Jahre Haft nach Attacke auf jüdischen Studenten

Wenige Monate nach dem Terrorangriff auf Israel wird ein jüdischer Student in Berlin attackiert. Ein Ex-Kommilitone gesteht die Tat, bestreitet aber ein antisemitisches Motiv. Nun gibt es ein Urteil.

Nach der Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist ein 24-Jähriger zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das AG Berlin-Tiergarten sprach den damaligen Kommilitonen des Opfers der gefährlichen Körperverletzung schuldig und ging von einem antisemitischen Motiv aus. Es ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Bei der Tat handelte es sich um einen "antisemitischen Gewaltexzess", wie Staatsanwalt Tim Kaufmann in seinem Plädoyer sagte. "Lahav Shapira wurde angegriffen, weil er Jude ist und sich gegen Antisemitismus einsetzte", sagte der Staatsanwalt.

Angeklagter entschuldigt sich im Schlusswort

Der Angeklagte hatte die Gewalttat vor Gericht gestanden und um Vergebung gebeten. Den Vorwurf von Antisemitismus wies der 24-Jährige jedoch zurück. "Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen", sagte der in Berlin geborene frühere FU-Lehramtsstudent, dessen Eltern aus dem Libanon stammen.

In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldige er sich persönlich bei Shapira. "Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben." Sein Verteidiger plädierte wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage.

Zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte getroffen

Der Angeklagte und das Opfer begegneten sich am 2. Februar 2024 zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte. Als der jüdische Student das Lokal verließ, folgte der 24-Jährige ihm nach eigenen Angaben. Er habe Shapira dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe von Studierenden der FU vorgeworfen und dass dieser Plakate an der FU abgerissen habe, hieß es in seinem Geständnis. Dann sei es zum Streit gekommen – und er habe zugeschlagen. Dabei habe er seine Kampfsporterfahrung unterschätzt, so der 24-Jährige.

Laut Urteil wurde der jüdische Student von seinem früheren Kommilitonen mit der Faust niedergeschlagen. Als er blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht. Der 32-Jährige erlitt dabei eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden.

Der Berliner Senat nahm den Angriff zum Anlass für einen Vorstoß zur Verschärfung des Hoch­schul­ge­setzes, nämlich die erst 2021 ab­ge­schaff­te Mög­lich­keit zur Ex­ma­tri­ku­la­ti­on von Stu­den­ten wie­der ein­zuführen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. April 2025 (dpa).

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