Über­höh­te Kos­ten: Ver­bän­de­bünd­nis for­dert neue In­kas­so-Re­geln

Ein neues In­kas­so­recht muss her. Das for­dert ein Ver­brau­cher­ver­bän­de­bünd­nis. In­kas­so­un­ter­neh­men nutz­ten Schlupf­lö­cher im Ge­setz für über­höh­te In­kas­so­kos­ten. Das könne "be­son­ders für ein­kom­mens­schwa­che und über­schul­de­te Men­schen zu einer ech­ten Be­dro­hung wer­den", so vzbv-Vor­stän­din Ra­mo­na Pop.

"Die In­kas­so-Re­form vor zwei Jah­ren war halb­her­zig, Kern­pro­ble­me wur­den nicht an­ge­gan­gen", kri­ti­siert die Vor­sit­zen­de des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­ban­des und for­dert "eine gründ­li­che Nach­bes­se­rung". Ende des Jah­res will das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJ) die In­kas­so­re­form aus dem Jahr 2021 eva­lu­ie­ren.

Der­zeit könn­ten Ver­brau­chern, die eine Rech­nung nicht zum ver­ein­bar­ten Ter­min zah­len, zu­sätz­lich zur Geld­for­de­rung die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung durch einen In­kas­so­dienst­leis­ter auf­er­legt wer­den, er­läu­tert der vzbv. Die Re­ge­lun­gen dafür seien kom­pli­ziert und kaum ver­ständ­lich für Ver­brau­cher, so Pop. Ein be­son­ders drän­gen­des Pro­blem: In­kas­so­kos­ten dürf­ten so hoch sein, wie sie ein An­walt für eine Be­auf­tra­gung ein­mal er­he­ben darf. Das stehe je­doch ins­be­son­de­re beim mas­sen­haf­ten au­to­ma­ti­sier­ten Ver­sand von In­kas­so­schrei­ben außer Ver­hält­nis zum ge­rin­gen Auf­wand.

Das Ver­bän­de­bünd­nis for­dert eine ei­ge­ne Kos­ten­re­ge­lung für das In­kas­so, um Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher vor über­höh­ten Kos­ten zu schüt­zen. Das BMJ soll­te ein Gre­mi­um ein­set­zen, das eine faire Kos­ten­re­ge­lung ent­wi­ckelt, so das Bünd­nis in sei­nem Po­si­ti­ons­pa­pier.

Keine Be­rei­che­rung auf Kos­ten der Ver­brau­cher

Zudem for­dern die Ver­brau­cher­schüt­zer, dass In­kas­so­dienst­leis­ter beim Er­he­ben von In­kas­so­kos­ten den kon­kre­ten Scha­den nach­wei­sen müs­sen, also die vom Gläu­bi­ger an den In­kas­so­dienst­leis­ter ge­leis­te­te Zah­lung. Damit wol­len sie eine Wei­ter­ga­be fik­ti­ver In­kas­so­kos­ten ver­hin­dern. Denn das Drei­ecks­ver­hält­nis zwi­schen Gläu­bi­ger, In­kas­so­dienst­leis­ter und Schuld­ner sei kom­pli­ziert und oft kaum ver­ständ­lich, so Pop.

Die Prü­fung der In­kas­so-Re­geln soll­te das BMJ dazu nut­zen, um das In­kas­so­recht für Ver­brau­cher fair und trans­pa­rent zu ge­stal­ten, meint Pop. Be­reits im Juni die­sen Jah­res hatte der vzbv einen bes­se­ren Schutz bei In­kas­so ge­for­dert. Be­reits im Vor­feld der In­kas­so­re­form von 2021 hatte die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer be­zwei­felt, dass die Neu­re­ge­lung ein Mehr an Ver­brau­cher­schutz bringt.

Redaktion beck-aktuell, gk, 11. Oktober 2023.

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