"Die Inkasso-Reform vor zwei Jahren war halbherzig, Kernprobleme wurden nicht angegangen", kritisiert die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und fordert "eine gründliche Nachbesserung". Ende des Jahres will das Bundesjustizministerium (BMJ) die Inkassoreform aus dem Jahr 2021 evaluieren.
Derzeit könnten Verbrauchern, die eine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin zahlen, zusätzlich zur Geldforderung die Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Inkassodienstleister auferlegt werden, erläutert der vzbv. Die Regelungen dafür seien kompliziert und kaum verständlich für Verbraucher, so Pop. Ein besonders drängendes Problem: Inkassokosten dürften so hoch sein, wie sie ein Anwalt für eine Beauftragung einmal erheben darf. Das stehe jedoch insbesondere beim massenhaften automatisierten Versand von Inkassoschreiben außer Verhältnis zum geringen Aufwand.
Das Verbändebündnis fordert eine eigene Kostenregelung für das Inkasso, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Kosten zu schützen. Das BMJ sollte ein Gremium einsetzen, das eine faire Kostenregelung entwickelt, so das Bündnis in seinem Positionspapier.
Keine Bereicherung auf Kosten der Verbraucher
Zudem fordern die Verbraucherschützer, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit wollen sie eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindern. Denn das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner sei kompliziert und oft kaum verständlich, so Pop.
Die Prüfung der Inkasso-Regeln sollte das BMJ dazu nutzen, um das Inkassorecht für Verbraucher fair und transparent zu gestalten, meint Pop. Bereits im Juni diesen Jahres hatte der vzbv einen besseren Schutz bei Inkasso gefordert. Bereits im Vorfeld der Inkassoreform von 2021 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer bezweifelt, dass die Neuregelung ein Mehr an Verbraucherschutz bringt.