Unternehmensjuristen: Sechs Kernforderungen für die neue Legislatur

Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht und das Berufsrecht der Syndikusrechtsanwälte – in diesen und vier weiteren Kernbereichen sehen Unternehmensjuristinnen und -juristen Reformbedarf und stellen entsprechende Forderungen an die Politik.

Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht geht es dem Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ) darum, die Rechtssicherheit und Effizienz von Hauptversammlungen zu erhöhen und den Missbrauch von Klagerechten zu minimieren. Bürokratieabbau, insbesondere bei Nachhaltigkeitsthemen, und verstärkte Digitalisierung im Gesellschaftsrecht sollen Unternehmensprozesse vereinfachen und beschleunigen.

Im Bereich des Berufsrechts hat der Verband für Syndikusanwälte und -anwältinnen den Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt im Blick: Es dürfe keinen Unterschied machen, ob der Rechtsuchende seine Rechtsfrage im privaten oder im beruflichen Kontext, und ob er sie an einen unternehmensexternen oder einen unternehmensinternen Rechtsanwalt stellt. Der Verband fordert, dass das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht und das daraus abgeleitete Beschlagnahmeverbot auch für Syndikusrechtsanwälte gilt – auch und gerade bei möglicherweise strafrechtlich relevanten unternehmensinternen Ermittlungen.

Weiter kritisieren die Unternehmensjuristen in ihrem Positionspapier die von der früheren Ampel-Regierung geplante Formfreiheit von Schiedsvereinbarungen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bedürfe es klarer Formvorschriften. Restitutionsanträge sollten vermieden werden, um die Integrität der Schiedsgerichtsbarkeit zu wahren. Schiedssprüche sollten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien oder nach einer ausreichend langen Widerspruchsfrist veröffentlicht werden.

Compliance in Maßen

Klare und praxistaugliche Regelungen fordert der BUJ auch im Bereich Compliance. Es gehe darum, eine überbordende Regelungslandschaft zu vermeiden und die wirtschaftliche Rentabilität zu sichern. Dies hält der Verband auch für die Akzeptanz der Regelungen für entscheidend.

Der BUJ setzt sich außerdem für den Erhalt interner Datenschutzbeauftragter in den Unternehmen ein. Um Synergieeffekte zu schaffen, plädiert er dafür, dass Datenschutzbeauftragte, die als Syndikusrechtsanwälte zugelassen sind, in angrenzenden Rechtsbereichen mitberaten dürfen.

Und schließlich stimmt der Verband den Zielen des European Green Deal zu. Damit die Regelungen effektiver und effizienter werden, fordert er jedoch weniger bürokratische Lasten; auch müssten die Sorgfaltspflichten klar definiert werden. Zu hohe Anforderungen würden Ressourcen binden, die besser für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards eingesetzt werden könnten. Der BUJ fordert die Bundesregierung auf, sich in diesem Sinne in den EU-Institutionen in Straßburg und Brüssel einzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 31. März 2025.

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