Abschiebung mutmaßlicher Kartellmitglieder: Trump ruft Supreme Court an

Trumps Regierung nutzte ein altes Gesetz, um mutmaßliche Kartellmitglieder in ein Gefängnis nach El Salvador zu überstellen. Die Justiz funkte dazwischen. Nun will Trump Klärung auf höchster Ebene.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump wendet sich im Streit um Abschiebungen von mutmaßlichen Bandenmitgliedern nach El Salvador an den Supreme Court. Die vorherige Entscheidung eines Berufungsgerichts in dem Fall schreie nach einem Eingreifen des obersten US-Gerichts, heißt es in dem Antrag. Es geht um die Frage, ob Trumps Regierung die Migrantinnen und Migranten auf Grundlage eines Kriegsgesetzes aus dem 18. Jahrhundert abschieben kann.

Trumps Regierung argumentierte in dem Antrag, dass die Anordnung des Gerichts sie davon abhalte, "gefährliche Mitglieder einer ausländischen terroristischen Organisation" abzuschieben, selbst wenn die USA Hinweise darauf erhielten, dass bestimmte Mitglieder von Tren de Aragua im Begriff seien, "destabilisierende oder infiltrierende Aktionen" durchzuführen.

Hintergrund ist die Abschiebung von mehr als 200 Venezolanerinnen und Venezolanern nach El Salvador vor rund zwei Wochen. Die US-Regierung gab an, dass es sich bei den Abgeschobenen um Mitglieder der kriminellen Organisation Tren de Aragua handele. Die venezolanische Regierung wies das zurück. Der Tren de Aragua ist eine venezolanische Bande, die in Drogenhandel, Schutzgelderpressung und Menschenhandel verwickelt ist. Die US-Behörden erklärten die Gang zuletzt zu einer ausländischen Terrororganisation.

Zur Rechtfertigung beruft sich die Trump-Regierung hauptsächlich auf ein umstrittenes und kaum genutztes Gesetz aus dem Jahr 1789: Der "Alien Enemies Act" erlaubt es dem Präsidenten, Menschen in Kriegszeiten oder bei einer Invasion aus "feindlichen Nationen" ohne reguläres Verfahren inhaftieren und abschieben zu lassen. Ein Berufungsgericht bestätigte zuletzt die Entscheidung eines Bezirksgerichtes und untersagte die Abschiebung von Migrantinnen und Migranten auf Grundlage dieses Gesetzes.

Redaktion beck-aktuell, jvh, 28. März 2025 (dpa).

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