Umfrage: Viele Bankkunden verzichten auf Erstattung von Kontogebühren

Im April 2021 stärkte der BGH die Rechte von Bankkunden bei der Erhöhung von Kontogebühren. Doch nur ein Teil reagiert bislang darauf. Lediglich 110 von insgesamt 1.025 Befragten gaben bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact im März an, bei ihrem Kreditinstitut eine Gebührenerstattung verlangt zu haben.

Nach Einschätzung der Vergleichsplattform Verivox, in deren Auftrag die Umfrage durchgeführt worden war, dürften aber wesentlich mehr Bankkundinnen und -kunden einen Anspruch darauf haben. Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 sei das Girokonto von mindestens 40% der Kunden teurer geworden, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. "Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat."

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei AGB-Änderungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Bankkunden könnten daher Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Aufwand zu groß oder Sorge vor Kontokündigungen

Nach der Umfrage kennen mehr als vier von zehn (43%) Bankkundinnen und -kunden das Urteil nicht. Unter den übrigen im März Befragten haben 81% keine Erstattung beantragt. Dabei gaben gut 35% an, sie hätten keinen Anspruch, weil es in den Jahren zuvor keine Gebührenerhöhung gegeben habe. 

Einem Viertel war der Aufwand zu groß, 19% gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16% waren unsicher, ob das Urteil auch für sie persönlich gilt. Weitere Gründe waren die Scheu vor einer juristischen Auseinandersetzung (9%), der Unwille, die Geschäftsbeziehung zur Bank zu belasten (7%) sowie die Sorge vor einer Kontokündigung (7%). Mehrfachnennungen waren möglich.

Bis zu welchem Jahr Betroffene Gebühren zurückfordern können, ist bislang umstritten. Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzahlungswürdig sind. Generell sorgt das Thema weiterhin für Unmut, auch wenn die Zahl der Beschwerden von Bankkunden wegen der Umsetzung des Urteils durch ihr Kreditinstitut bei der Finanzaufsicht Bafin deutlich gesunken ist. Im vergangenen Jahr zählte die Aufsicht 69 Fälle. Im Jahr des BGH-Urteils 2021 waren es insgesamt noch rund 1.980 Beschwerden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 29. April 2024 (dpa).