Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können mindestens
bis März 2025 in der EU bleiben. Darauf einigten sich die
EU-Innenminister am Donnerstag in Brüssel. Die Verlängerung der
Sonderregeln biete Gewissheit für mehr als vier Millionen
Flüchtlinge, teilte der spanische Vorsitz des EU-Innenministerrats mit.
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine vor 19 Monaten die Richtlinie für den Fall eines "massenhaften Zustroms" von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt
bis zum 4.3.2024 verlängert – und jetzt ein weiteres Mal.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges
Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa
das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine
Arbeitserlaubnis. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden.
Redaktion beck-aktuell, 29. September 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Dietz, Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505
Ritgen, Aufnahme und Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen aus der Ukraine: Die kommunale Perspektive, ZAR 2022, 238