Parlamentarische Kontrollkommission: Thüringer VerfGH lehnt Eil-Anträge der AfD-Fraktion ab

Die AfD-Fraktion in Thüringen wollte verhindern, dass die Parlamentarische Kontrollkommission sich konstituieren kann, weil sie dort nicht vertreten ist. Fürs Erste kann das Kontrollgremium für die Geheimdienste im Land nun aber die Arbeit aufnehmen.  

Der Thüringer Landtag hat am 4. April 2025 die Abgeordneten Jonas Urbach (CDU), Sven Küntzel (BSW), Ronald Hande (DIE LINKE) und Katja Mitteldorf (DIE LINKE) zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt; damit ist die Parlamentarische Kontrollkommission vollständig besetzt. Die AfD-Fraktion im Landtag sah sich in ihren Rechten verletzt, weil sie nicht in der Kommission vertreten ist, und beantragte beim VerfGH des Landes, die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission zu untersagen.

In gleich zwei Verfahren hat der VerfGH die Anträge der Fraktion abgelehnt, weil die Folgenabwägung im Eilverfahren zu ihren Lasten ausfiel. Die Nachteile für die AfD, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, aber ein Antrag in der Hauptsache Erfolg hätte, würden weniger schwer wiegen als die Nachteile für die Abgeordneten des Thüringer Landtags, wenn die einstweilige Anordnung erginge, aber ein Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg hätte.

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, der verhindern würde, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ihre Arbeit wieder aufnehmen kann, wäre laut den Erfurter Verfassungsrichterinnen und -richtern ein schwerwiegender Eingriff in die Autonomie des Landtags und die sich aus dem freien Mandat der Abgeordneten ergebende Freiheit der Wahl. Er wiege schwerer als der möglicherweise entstehende Eingriff in das Recht der AfD auf Chancengleichheit, wenn die Anordnung nicht ergeht.

In Thüringen hat die AfD eine Sperrminorität im Landtag.  Sie beansprucht seit langem u.a. zwei Sitze in der Parlamentarischen Kontrollkommission sowie einen in der G-10-Kommission und blockiert deshalb den Richterwahlausschuss. Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht den Verfassungsschutz im Land, die G-10-Kommission entscheidet darüber, was der Geheimdienst in Sachen Überwachung darf, ob er zum Beispiel Telefone abhören oder Chats mitlesen kann. Die anderen Parteien verwehren der Fraktion der AfD, die in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird, die Mitgliedschaft in den Kontrollgremien für die Geheimdienste. 

VerfGH, Beschluss vom 25.04.2025 - 19/25;20/25

Redaktion beck-aktuell, pl/cil, 25. April 2025.

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