Trotz geplanter Streitwertanhebung: Anwaltverein fordert Anwaltszwang ab 5.000 Euro

Anwaltszwang auch vor den Amtsgerichten? Der Deutsche Anwaltverein fordert, an der Schwelle von 5.000 Euro festzuhalten, auch wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht werden sollte. Sonst werde der Verbraucherschutz geschwächt.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich dafür aus, die Schwelle für den Anwaltszwang im Zivilprozess weiterhin bei 5.000 Euro zu belassen. Hintergrund ist die geplante Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte auf 10.000 Euro. Der DAV fordert eine gesetzliche Klarstellung in § 78 ZPO, um eine Entkopplung von Anwaltszwang und Gerichtszuweisung zu erreichen.

Die Vertretung durch einen Anwalt mache gerichtliche Verfahren effizienter und diene dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, argumentiert der DAV. Ohne anwaltliche Unterstützung ab einem Streitwert von 5.000 Euro werde suggeriert, es handele sich um einfache Verfahren – mit möglichen Nachteilen für die Beteiligten.

Verband befürchtet schwindende Rechtssicherheit

DAV-Präsident Stefan von Raumer sieht das Kräftegleichgewicht zwischen Parteien untereinander in Gefahr. Er betont, dass im Zivilprozess keine Amtsermittlung erfolgt und juristische Laien schnell zentrale Aspekte übersehen könnten – etwa die Einrede der Verjährung. Ein späteres Vorbringen, etwa in einer zweiten Instanz, sei – selbst mit anwaltlicher Unterstützung – dann oft nicht möglich.

"Man muss sich klar machen, welche Bedeutung ein Gegenstandswert zwischen 5.000 und 10.000 Euro für das Leben vieler Menschen hat", ergänzt von Raumer. Die Summe entspreche oft mehreren Monatsgehältern. Hier treffe den Staat eine Verantwortung.

Redaktion beck-aktuell, js, 29. Oktober 2025.

Mehr zum Thema