Grenzüberschreitende Strafverfolgung: Leichterer Zugriff auf elektronische Beweismittel in der EU

Am 12. März trat ein Gesetz in Kraft, das die Strafverfolgung im digitalen Raum vereinfachen soll. Jetzt können Ermittlungsbehörden digitale Beweismittel innerhalb der EU schneller und effektiver über Ländergrenzen hinweg sichern.

Das Internet spiele eine immer größere Rolle bei der Planung und Begehung von Straftaten, erläutert das Bundesamt für Justiz. Insbesondere der internationale Kontext, in dem diese Straftaten häufig begangen würden, stelle Ermittlerinnen und Ermittler vor besondere Herausforderungen. Länderübergreifende Ermittlungen seien hier oft unerlässlich, aber so zeitaufwendig, dass für die Aufklärung relevante Daten bereits vor der Sichtung gelöscht würden.

Mit dem neuen EBewMG (Elektronische-Beweismittel-Gesetz) werden die EU-Richtline 2023/1544 umgesetzt und die E-Evidence-Verordnung 2023/1543 durchgeführt, die die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der EU regeln. Durch das EBewMG können die Strafverfolgungsbehörden sich nach Angaben des Bundesjustizamts direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Mitgliedsstaaten wenden und Daten länderübergreifend schneller nutzen.

Nach den neuen Regelungen der E-Evidence-Verordnung müssen Diensteanbieter einer Sicherungsanordnung unverzüglich, einer Herausgabeanordnung innerhalb von 10 Tagen – in Notfällen innerhalb von 8 Stunden – Folge leisten. In der EU tätige Diensteanbieter haben Empfangsbevollmächtigte – sogenannte Adressaten – einzurichten, die Anordnungen entgegennehmen und umsetzen. Das Bundesamt für Justiz überwacht als zentrale Behörde, ob die Diensteanbieter ihre Pflichten erfüllen. Falls nicht, können Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Strafverfolgungsbehörden müssten schnell reagieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem neuen Gesetz könnten digitale Beweismittel innerhalb der gesamten EU schnell und effektiv gesichert werden. Sie betonte, dabei würden rechtstaatliche Standards und der Schutz besonders sensibler Daten nicht außer Acht gelassen. Die Umsetzung sei ein wichtiger Baustein zur besseren Bekämpfung internetbasierter Kriminalität.

Die Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sind bereits in Kraft, die restlichen Normen treten am 18. August 2026 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, kw, 13. März 2026.

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