Die neuen Richterinnen und Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof sind Lucy Chebout, Juliane Pätzold, Florian Rödl, Florian Schärdel und Rosanna Sieveking. Alle fünf hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit der nötigen Zweidrittelmehrheit gewählt.
Hinzu kommt Björn Retzlaff, seit 2017 Vorsitzender Richter am KG, derzeit in einem Senat für Bausachen, der zudem neuer Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs wird. Die Rechtsanwältin Lucy Chebout ist als Fachanwältin für Familienrecht bei der Berliner Kanzlei Raue tätig. Juliane Pätzold ist seit 2022 Vorsitzende Richterin am VG Berlin. Florian Rödl hat seit 2016 eine Professur an der Freien Universität Berlin für Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht inne. Florian Schärdel ist seit 2012 als Richter tätig, derzeit am AG Schöneberg und Rosanna Sieveking ist seit 2018 Richterin am BVerwG. Zuvor war sie Richterin am VG Berlin und am OVG Berlin-Brandenburg.
Die Neuwahlen waren nötig, da die siebenjährige Amtszeit mehrerer Richter abgelaufen war – zum Teil schon seit 2021. Die aktuellen Richterinnen und Richter blieben weiter im Amt, bis das Abgeordnetenhaus sich auf neue Kandidaten einigen konnte. Das ist nun geschehen. Der bisherige Vizepräsident Robert Seegmüller sowie die weiteren Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter Ahmet Kurt Alagün, Margarete Gräfin von Galen, Sönke Hilbrans, Jürgen Kipp und Sabrina Schönrock scheiden aus dem Amt aus.
Grünen-Kandidatin Başay-Yıldız von CDU abgelehnt
Ursprünglich war die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız für das Amt der Verfassungsrichterin vorgesehen gewesen. Sie war die designierte Kandidatin der Grünen. Doch die CDU hatte gemauert: Ihre Bedenken galten den ehemaligen Mandanten der Strafverteidigerin. Sie hat in der Vergangenheit Personen vertreten, die dem islamistischen Milieu zugeordnet werden, unter anderem Sami A., den mutmaßlichen Leibwächter Osama Bin Ladens. Das machte sie aus Sicht der Berliner CDU zu einer ungeeigneten Kandidatin.
Ab 2018 war die Frankfurterin außerdem Ziel rechtsextremer Drohbriefe geworden, die unter dem Kürzel NSU 2.0 verschickt worden waren. Mehreren Medienberichten zufolge hatten die Grünen ihre Unterstützung für Başay-Yıldız zurückgezogen, um einen politischen Kompromiss mit der CDU nicht zu gefährden.
Der VerfGH Berlin hat neun ehrenamtliche Richterinnen und Richtern, wobei nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof keiner jünger als 35 Jahre sein darf. Drei Verfassungsrichter müssen Berufsrichter sein, drei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt haben.