Schleswig-Holstein: Petition gegen Konzentration von Arbeits- und Sozialgerichten

Die Ankündigung des schleswig-holsteinischen Justizministeriums, bis 2026 alle Arbeits- und Sozialgerichte an einem Standort im Land zusammenzufassen, hat für viel Wirbel und eine Petition gesorgt. Die Petenten hoffen, damit die  geplante Konzentration der Fachgerichte verhindern zu können.

Die Landesregierung hatte im September beschlossen, das Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit zu übertragen. Damit sollen alle Arbeits- und Sozialgerichte an einem Standort, nämlich in Neumünster, zusammengefasst werden.

Das hätte laut der Petenten die Konsequenz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte künftig in Neumünster arbeiten müssten, auch alle ehrenamtliche Richter. Desweiteren hätten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Behinderte, Zeugen, Sachverständige und Rechtsanwälte häufig weitere Wege zu einer Verhandlung und müssten erheblich mehr unproduktive Zeit im Auto verbringen.

Petenten sehen Rechtsschutz gefährdet

Verfassungsrechtlich bedenklich sei auch, dass der Zugang zum Recht durch ein örtlich entferntes Gericht deutlich erschwert werde. Der Rechtsschutz leide darunter. Zudem beabsichtige der Staat für eine seiner Kernaufgaben die Kosten auf Mitarbeitende, Anwaltschaft, Zeugen, Sachverständige, Klagende und Verfahrensbeteiligte zu verlagern. In bisher nie dagewesener Weise greife er massiv in die Gestaltung des Arbeitsalltags ein.

Die Petenten wollen den Petitionsausschuss bitten, sich mit dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen einfachen und leichten Zugang zum Recht auseinander zu setzen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 11. Oktober 2024.