Neues Verfahrensrecht soll Schiedsstandort Deutschland stärken

"Weniger Formalismus, mehr Offenheit für digitale Lösungen" – ein modernes Schiedsverfahrensrecht soll Deutschland als Standort für Streitbeilegung attraktiver machen. Eckpunkte dazu hatte Bundesjustizminister Buschmann bereits im April 2023 vorgelegt – jetzt folgte der Gesetzentwurf.

Schiedsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr sollen nach den Plänen Buschmanns wieder formlos abgeschlossen werden können, also auf jedem denkbaren Weg. Dies war bereits früher so, 1998 erfolgte jedoch eine Gesetzesänderung. Seither müssen Schiedsvereinbarungen selbst dann bestimmten Formanforderungen genügen, wenn ihr Abschluss für alle Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

Der Referentenentwurf sieht weiter Erleichterungen bei der Veröffentlichung von Schiedssprüchen vor. Klargestellt werden soll, dass Schiedsrichter ihre Schiedssprüche veröffentlichen können, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Hiervon soll auch ausgegenagen werden, wenn sie der Veröffentlichung nicht widersprechen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) verspricht sich von dem Plus an Transparenz eine Förderung der Fortentwicklung des Rechts.

Vor Schiedsgerichten sollen künftig auch Videoverhandlungen möglich sein. Hiermit will das BMJ sein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ergänzen. Schiedsgerichte sollen Schiedssprüche künftig auch elektronisch erlassen können – versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Schiedsrichter. Das soll die Rechtslage für Schiedssprüche an diejenige für Entscheidungen staatlicher Gerichte angleichen.

Commercial Courts sollen gestärkt werden

Änderungen soll es auch für Verfahren vor staatlichen Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen, geben, also insbesondere für Verfahren, mit denen der Schiedsspruch durch staatliche Gerichte aufgehoben oder für vollstreckbar erklärt wird. Parteien sollen in diesen Verfahren Schriftstücke in englischer Sprache vorlegen können. Hat das (Bundes-)Land des Gerichtsorts einen Commercial Court eingerichtet und entsprechende Verfahren diesem besonderen Spruchkörper zugewiesen, soll dieser für das betreffende Verfahren zuständig sein. Sind die Parteien einverstanden, sollen diese Verfahren vor den Commercial Courts vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Englische Beschlüsse der Commercial Courts sollen zusammen mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht werden.

Wer zu dem Gesetzentwurf, der auch in englischer Sprache verfügbar ist, Stellung nehmen will, kann dies laut BMJ bis 14. März tun. 

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Februar 2024.