Sammelanderkonten: Zu­kunft für 2026 gesichert
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Anwältinnen und Anwälte können bezüglich ihrer Sammelanderkonten aufatmen. Die BRAK hat einen Kompromiss ausgehandelt, der den Erhalt der Konten zumindest bis Ende 2026 sichert. Auch darüber hinaus besteht Hoffnung.

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen müssen Banken anwaltliche Sammelanderkonten als meldepflichtig behandeln, das heißt sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Die Banken werden aber weiterhin nicht sanktioniert, wenn sie sich nicht daran halten. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die einen entsprechenden Kompromiss mit dem Finanzministerium ausgehandelt hat, zeigt sich zufrieden.

Bisher galt ein Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums, der jährlich verlängert wurde, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten gefunden wird. Danach sollte das BZSt bis Ende 2025 nicht sanktionieren, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten nicht als CRS-meldepflichtig behandelten. Diesen Erlass hat das Ministerium nun erneut bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Eine erneute Ausnahme über 2025 hinaus habe das BMF an die Bedingung geknüpft, dass Deutschland die Vorgabe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfüllt, dass Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen und ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten vorlegen. Die BRAK-Hauptversammlung habe daher beschlossen, dass die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten erarbeitet.

Dauerhafte Lösung möglich

Die BRAK habe dem BMF einen Entwurf für ein Konzept vorgelegt, der die Grundlage für die erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses sei. Werde er umgesetzt, kann er nach Ansicht der BRAK das Problem der Sammelanderkonten, die bis vor Kurzem noch vor dem Aus gestanden haben, sogar dauerhaft lösen. Daher müssten die in dem Entwurf vorgesehenen Schritte nun gegangen werden. Das Ziel sei, das System bis Mitte 2027 in Betrieb zu nehmen. Die BRAK will sich um die rechtliche und technische Umsetzung kümmern.

Nach dem Plan der BRAK sollen künftig bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von einem elektronischen System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Melde das System eine Auffälligkeit, sollen die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 24. November 2025.

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