Referentenentwurf zum RVG: Mehr Geld für Anwälte

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem es unter anderem die Rechtsanwaltsgebühren erhöhen will. Begründet wird das Vorhaben auch mit der steigenden Inflation.

Am Dienstag hat das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf zur Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren veröffentlicht. Damit sollen die Gebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb angepasst werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte die Erhöhung bereits auf dem Deutschen Anwaltstag in Bielefeld Anfang Juni angekündigt. Zur Vorstellung des Entwurfs erklärte Buschmann, man wolle sicherstellen, dass die Anwältinnen und Anwälte "gut aufgestellt sind, um auch weiterhin zur hohen Qualität der Rechtspflege in Deutschland beizutragen." Die Gebühren seien seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden, was mit Hinblick auf die Inflation der vergangenen Jahre und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar sei.

Auch die Gebühren für Sachverständige sowie Übersetzerinnen und Übersetzer bei Gericht sollen angehoben werden. Die einschlägigen Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes sollen an die "geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden", um sicherzustellen, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften "auch künftig qualifizierte Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen", heißt es in der Pressemitteilung des BMJ.

Festgebühren sollen um 9%, Wertgebühren um 6% steigen

Konkret sollen im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung strukturelle Verbesserungen sowie eine lineare Erhöhung der Gebühren erfolgen. Der Entwurf sieht vor, dass die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren um 6% steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9% beziehungsweise 6% angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9%. Darüber hinaus seien einzelne strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen. Für Sachverständige wie Übersetzungspersonal sieht der Entwurf eine Erhöhung der Honorarsätze um ebenfalls 9% vor.

Das Ministerium plant zudem, die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung an "die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten" anzupassen.

Der Referentenentwurf wurde am Dienstag an die Länder und Verbände versendet und im Internet veröffentlicht. Bis zum 8. Juli besteht nun die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, welche ebenfalls auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden sollen.

Redaktion beck-aktuell, js, 18. Juni 2024.