Anders als die erste Instanz hatte das LG Berlin I im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. (38) und Tilo P. (41) die Brandanschläge auf zwei Autos in Berlin-Neukölln Anfang Februar 2018 verübt haben. Die Richter verurteilten die Männer aus der rechtsextremen Szene im Dezember 2024 wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung sowie einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich "weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich".
Das LG verurteilte T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen.
Neukölln-Komplex beschäftigt auch Untersuchungsausschuss
Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich gewesen. Sie hatte erst im Sommer 2021 Anklage erhoben zu dem sogenannten Neukölln-Komplex, der auch über Berlin hinaus für Schlagzeilen sorgte.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er tagt wieder am 10. Januar 2025.