Das LG Berlin I sah - anders als die erste Instanz - im Berufungsprozess genügend Beweise für eine Verurteilung der 38 und 41 Jahre alten Männer (Urteil vom 12.12.2024 - 502 NBs 12/23, nicht rechtskräftig). Es verhängte gegen Sebastian T. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten unter anderem wegen Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Betrugs. Tilo P. wurde zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dabei wurde eine frühere Verurteilung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Angriff auf einen Taxifahrer berücksichtigt.
"Die Kammer ist überzeugt: Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um Rechtsextremisten", erklärte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley. Zwar gebe es für die Brandanschläge auf die Autos eines Buchhändlers und des Linken-Politikers Ferat Kocak keine unmittelbaren Zeugen. Aufgrund von Überwachungsmaßnahmen, der Auswertung von Telefonaten und Chats gebe es jedoch eine Vielzahl von Beweismitteln, sagte die Richterin. Danach sei klar, dass das Duo die Männer "ins Visier" genommen habe.
Nach Feststellung der Kammer waren die beiden Männer übereingekommen, Brandanschläge auf die Fahrzeuge zu verüben, um die Eigentümer davon abzuhalten, sich weiterhin politisch gegen Rechtsextremismus zu engagieren. Sie sollen ihre Opfer zunächst ausgekundschaftet und dann in der Nacht zum 1. Februar 2018 nacheinander deren Fahrzeuge angezündet haben. Zudem sollen sie in mehreren Fällen Parolen mit Bezug zu dem ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Berlin geklebt bzw. gesprüht und weitere Menschen bedroht oder beleidigt haben.