RBB-Verwaltungsrat akzeptiert Schlesinger-Urteil nicht

Ein-Skandal um Verschwendung und Vetternwirtschaft erschüttert im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Sender Radio Berlin-Brandenburg (RBB). Der Fall zieht einen langen Rechtstreit nach sich - der nun in die nächste Runde geht.

Der Verwaltungsrat des Senders wird Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen, das dem Sender Zahlungen an Ex-Intendantin Patricia Schlesinger auferlegt hatte. Das Aufsichtsgremium wird gegen Teile der Entscheidung des LG Berlin II vom Juli Berufung einlegen, wie dessen Geschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das habe der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 5. August beschlossen. Zuvor hatte die Redaktion RBB24 Recherche berichtet.

Der Verwaltungsrat habe die Pflicht, "finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden", sagte dessen Vorsitzender Wolfgang Krüger RBB24 Recherche. Dem Gremium geht es demnach darum, dass das KG als zuständige Berufungsinstanz feststellt, dass Schlesinger "für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist". Aber auch Schlesinger akzeptiert das Urteil nicht, wie ihr Anwalt Thomas Wahlig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sie geht ebenfalls in Berufung.

Klagen nach RBB-Skandal

Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Sender stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Der ARD-Sender und seine Ex-Intendantin erheben in Zivilprozessen Ansprüche und haben geklagt. In einem ersten Urteil Mitte Juli hatte das LG Berlin II Schlesinger einen Anspruch auf Ruhegeld für den Januar 2023 zugesprochen. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro.

In der Klage der Ex-Intendantin ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an.

Sender wirft Ex-Intendantin Pflichtverletzung vor

Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft seiner Ex-Intendantin Pflichtverletzungen vor. Nach dem Willen des Senders soll vielmehr Schlesinger Geld zurückzahlen. So fordert der RBB für das inzwischen eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus" Schadenersatz. Es sei Anliegen des Verwaltungsrates, "die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen", so der Vorsitzende Krüger wörtlich.

Der RBB fordert laut RBB24 von Schlesinger mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das LG Berlin hatte diesen Komplex vom Verfahren abgetrennt. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung dazu gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht.

Redaktion beck-aktuell, js, 12. August 2025 (dpa).

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