Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das LG Berlin II sprach Schlesinger das von ihr geforderte Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat (Urteil vom 16.07.2025 – 105 O 6/23).
Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.
Nach früheren Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in diesem Fall, dass man mit Ablauf des Vertrages, also schon vor Eintritt in die Rente, und dann lebenslang, eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Mit Erreichen des Rentenalters kann es zu Verrechnungen mit einer dann fälligen Betriebsrente kommen. Ruhegeld-Regelungen sind bekannt aus dem Kontext von Topmanager-Verträgen.
Gericht stellt Pflichtverletzungen Schlesingers fest
Auch der RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) setzte sich in bestimmten Punkten durch. Schlesinger wurde zu Zahlungen an den Sender in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen sowie Reisekosten verurteilt. Wegen zwei weiterer vorgeworfener Pflichtverletzungen, bei denen es um variable Bezahlungen und ARD-Zulagen für Mitarbeiter ging, erließ das Gericht ein Grundurteil, in dem es Ansprüche des RBB grundsätzlich bejahte. Die Höhe des Anspruchs muss in einer späteren Entscheidung festgestellt werden. Der RBB bezifferte sie auf mehr als 1,7 Millionen Euro*.
Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim KG ist möglich.
Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.
* Anm. d. Red.: Der Artikel wurde am Tag der Veröffentlichung um Erläuterungen zum Ruhegeld und um Ausführungen zu den Pflichtverletzungen Schlesingers ergänzt (bw, 16.07.2025, 16.06h).