"Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt", erläuterte der Sendersprecher. "Gleiches gilt für die Regelungen zur Einsetzung von sogenannten 'Leitungen der Landesangebote'und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit."
Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die "weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im rbb gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders". Sie verstießen aber unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des rbb gegen Art. 5 GG.
Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender rbb stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.
rbb: Verfassungsbeschwerde "unausweichlich"
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken äußert der rbb zudem hinsichtlich der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums, die Verantwortlichkeiten im Unklaren lassen, der Verpflichtung zur ausnahmslosen öffentlichen Ausschreibung jeder zu besetzenden Stelle sowie zu den Haftungsfragen von Aufsichtsgremien und Intendantin.
rbb-Intendantin Ulrike Demmer betonte: "Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck. Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob der rbb die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind. Sind sie es nicht, dürfen sie nicht Grundlage unserer Arbeit sein."