Praxischeck zur Gründung: Das schlagen Unternehmen und Vereine vor

Wer in Deutschland eine GmbH oder einen Verein gründen möchte, steht vor bürokratischen Hemmnissen. Wie es besser gehen könnte, erfragte das Bundesjustizministerium bei Betroffenen. Weniger Anlaufstellen und mehr Digitalisierung standen weit oben auf der Wunschliste.

"Das ist ein Standortnachteil, der Innovationen hemmt", kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Ergebnis der Evaluation. Denn insbesondere Start-ups würden häufig als GmbH gegründet. Buschmanns Ministerium hatte von Juli bis September mit Unternehmen und Vereinen gesprochen, um herauszufinden, "wo der Schuh drückt", wie der Minister sagte. Die Ergebnisse der Gespräche finden sich jetzt in einem kurzen Bericht.

Darin schlagen die Befragten vor, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen: Notare sollen als "One-Stop-Shop" fungieren, alle nötigen Schrotte sollen also bei ihnen durchgeführt werden können. Gründungen und Registeranmeldungen könnten so vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden, meinen die Befragten. Auch Banken sollten in das One-Stop-Shop-Konzept eingeschlossen werden, wenn es um die Eröffnung eines Geschäftskontos gehe. Die Bundesregierung will nun untersuchen, wie sich die Vorschläge umsetzen lassen.

Im Bereich der Vereine habe die Befragung ergeben, dass es derzeit zu wenige Informationen zur Gründung eines Vereins und zur notwendigen Eintragung ins Vereinsregister gebe, berichtet das Justizministerium weiter. Es sagte zu, sich für ein zentrales Informationsangebot einzusetzen. Nicht wichtig sei der Vereinspraxis die derzeit noch bestehende Möglichkeit, Anmeldungen in Papier selbst zum Vereinsregister einzureichen. Die Praktiker wünschen sich vielmehr eine weitergehende Digitalisierung. So würden Medienbrüche vermieden, die oftmals zu Verzögerungen bei Gericht führten. Am besten wäre es, die Notare zu verpflichten, für die Vereine die Anmeldung elektronisch beim Vereinsregister einzureichen. Die Vereinsvertreter müssten vor Einreichung der Unterlagen ohnehin den Notar zum Zweck der Unterschriftsbeglaubigung aufsuchen.

Darüber hinaus legten die Ergebnisse des Praxischecks laut Ministerium nahe, den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren (Videobeurkundungsverfahren) auszuweiten. Bei der Erhebung von Handelsregistergebühren wünschten sich die Unternehmen eine einfachere Abwicklung. Das Ministerium sagte auch hier zu, Vorschläge zu erarbeiten. Bereits im April 2023 hatte die Bundesregierung eine Liste mit Verbandsvorschlägen zur Entbürokratisierung vorgelegt. Die Praxischecks seien ein wirkungsvolles Instrument, um von den Betroffenen zu erfahren, "wo der Schuh drückt", so Buschmann jetzt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 21. Oktober 2024.