Mutmaßlicher Spion: Ausbürgerung von Ex-AfD-Mitarbeiter bestätigt
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Die Stadt Berlin durfte einen ehemaligen Bundestags-Mitarbeiter der AfD ausbürgern, sagt das OVG Berlin-Brandenburg. Der Mann habe seine russische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung verschwiegen. Gegen ihn stehen auch Vorwürfe im Raum, ein russischer Agent zu sein.

Der frühere Mitarbeiter der AfD im Bundestag, Wladimir Sergijenko, ist wohl zu Recht ausgebürgert worden. Zu diesem Schluss kam am Montag das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren, in dem es über die Anordnung der sofortigen Vollziehung - und damit in der Sache noch nicht abschließend - zu entscheiden hatte (Beschluss vom 19.07.2024 - OVG 5 S 27/24). Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des VG Berlin.

Sergijenko, der früher für den AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt arbeitete, soll demnach seine russische Staatsbürgerschaft im Zuge des Einbürgerungsverfahrens in Deutschland verschwiegen haben. Daher widerrief die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport seine Einbürgerung, wogegen sich Sergijenko zunächst vor dem VG Berlin wehrte. Dieses bestätigte im Eilverfahren bereits die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung, da Sergijenko sich seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. 

Das OVG schloss sich dem an und führte aus, Sergijenko besitze neben der von ihm angegebenen ukrainischen auch die russische Staatsbürgerschaft. Dies kam offenbar dadurch ans Tageslicht, dass bei einer Einreise im April 2023 von Russland nach Deutschland bei ihm neben einer größeren Menge Bargeld auch ein russischer Pass gefunden wurde. Da er bei seiner Einbürgerung nur die ukrainische Staatangehörigkeit angegeben habe, sei die sofortige Rücknahme der Einbürgerung gerechtfertigt, so das OVG.

Sergijenko soll russischer Agent sein

Ins Gewicht fiel im Rahmen der Interessenabwägung auch, dass Sergijenko im Verdacht steht, ein russischer Agent zu sein. So hatte der Spiegel bereits im Sommer 2023 berichtet, der damalige AfD-Bundestagsmitarbeiter habe sich mit einer Kontaktperson in Moskau getroffen und darüber ausgetauscht, wie man deutsche Panzerlieferungen in die Ukraine verhindern könnte. Im Februar berichtete das Magazin zudem, Sergijenko habe dabei "in engem Austausch mit einem Oberst des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB gestanden". Sergijenko, der die Vorwürfe bestritt, beendete daraufhin seine Tätigkeit beim AfD-Abgeordneten Schmidt.

Das OVG stützte sich nun aber nicht auf Presseberichte, sondern auf Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz, nach denen "mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen" sei, dass Sergijenko "im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele", wie es in der Mitteilung des Gerichts zum Beschluss heißt. Bei Abwägung seiner privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung des Rücknahmebescheides überwiege somit das öffentliche Interesse.

Die Eilentscheidung ist nunmehr unanfechtbar, das Klageverfahren vor dem VG Berlin ist noch weiterhin anhängig.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2024 - OVG 5 S 27/24

Redaktion beck-aktuell, mam, 22. Juli 2024.