Ex-AfD-Mitarbeiter zu Recht ausgebürgert
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Ein ehemaliger AfD-Mitarbeiter soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Berliner Senatsinnenverwaltung nahm seine Einbürgerung deswegen zurück – zu Recht, wie das VG Berlin jetzt einem Eilverfahren entschieden hat.

Die Entscheidung (Beschluss vom 12.06.2024 – VG 25 L 329/24) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann habe bereits Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.

Das VG hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es. Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg bei ihm jedoch auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Dagegen klagt der Ex-AfD-Mitarbeiter. Weil das Innenressort die sofortige Vollziehung der Rücknahme angeordnet hat, versuchte er, im Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erzielen – vergeblich. Es sei nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass die Entscheidung der Innenverwaltung rechtmäßig sei, so das VG.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Der Mann war bis Anfang 2024 Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Laut Beschluss des VG verdächtigt ihn der Verfassungsschutz, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele.

Der Mann bestreitet dies. Das bloße Bestreiten reicht aus Sicht der Richter aber nicht. Vielmehr ergäben sich "aus den auffälligen Einträgen in seinen Reisepässen, der ungewöhnlichen Einfuhr hoher Geldbeträge aus dem Ausland sowie seinen völlig substanzlosen Angaben" zum Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zutreffen könnte, heißt es in dem Beschluss, der der dpa vorlag.

Vorfälle wie dieser veranlassten den Bundestag, über strengere Sicherheitsvorkehrungen nachzudenken. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Juli 2024 (dpa).