Die Verteidiger hatten beim Prozessauftakt Ende April gefordert, die drei Prozesse in Stuttgart, Frankfurt a.M. und München zu einem Verfahren zusammenzulegen. Vor dem OLG Stuttgart müssen sich seit Ende April neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe verantworten, die deren militärischem Arm zugerechnet werden. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Einer der Angeklagten steht zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht. In Frankfurt sind ab dem 21. Mai die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Reuß, angeklagt. In München stehen ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht.
Mehrere Verteidiger hatten bemängelt, die Aufteilung der Verfahren auf drei Standorte verhindere eine effektive Strafverteidigung, weil die Erkenntnisse in einem Prozess nur schwer in die anderen einfließen könnten. Das Gericht betonte, Vertreter der Bundesanwaltschaft seien verpflichtet, Informationen aus den Verfahren in Frankfurt und München auch im Verfahren in Stuttgart einzuführen. Diese Verpflichtung erstrecke sich sowohl auf be- als auch auf entlastende Umstände. Es gebe keinen Anlass, an der Objektivität der Bundesanwaltschaft zu zweifeln.
Weitere Anträge mehrerer Verteidiger zur Einstellung, Aussetzung oder Abtrennung der Verfahren gegen verschiedene Angeklagte lehnte das OLG Stuttgart ebenfalls ab.