Mehrjährige Haftstrafen im Terrorprozess gegen "Gruppe S."
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Nach mehr als 170 Verhandlungstagen hat das OLG Stuttgart den Rädelsführer der rechtsextremen Terrorgruppe Werner S. zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Gruppe habe mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren wollte, befand das Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Neben dem aus der Nähe von Augsburg stammenden Rädelsführer waren zehn weitere Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe angeklagt. Sie wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2023- 5 -2 StE 7/20).

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".

Das streng gesicherte Verfahren wurde aufgrund des Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Einer der Verdächtigen war bereits vor Anklageerhebung in Untersuchungshaft gestorben. Einer der Angeklagten aus Bayern war überraschend während des Prozesses gestorben. Der Mann war nach Angaben des Oberlandesgerichts auf der Heimfahrt von einer Verhandlung im Stammheimer Hochsicherheitstrakt kurz vor seiner Wohnung tot zusammengebrochen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2023 - 7/20

Redaktion beck-aktuell, ak, 30. November 2023 (dpa).