Trotz Gaza-Kriegs: Mutter muss entführtes Kind nach Israel zurückbringen

Eine Mutter, die ihre ein Jahr alte Tochter nach Deutschland entführte, muss sie trotz des Gaza-Kriegs nach Israel zurückbringen. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Es bestätigte damit die vom AG Stuttgart angeordnete Rückführung. Eine "schwerwiegende Gefahr" sei nicht nachgewiesen.

Die Entscheidung des AG ist damit rechtskräftig. Das Kind muss nun innerhalb von zwei Wochen nach Israel zurückgebracht werden.

Die Mutter war mit ihrer ein Jahr alten Tochter ohne Einverständnis des Vaters Anfang Februar nach Deutschland geflogen. Das Kind wurde in Haifa geboren, die Eltern haben nach israelischem Recht das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater spürte Mutter und Kind in Reutlingen auf und stellte in Israel einen Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ).

Die Mutter berief sich auf ein zwingendes Rückführungshindernis: In Israel bestehe die Gefahr von Massakern und Attentaten. Außerdem drohe der Nahost-Konflikt nach einem Angriff auf das iranische Botschaftsgelände in Syrien weiter zu eskalieren. Für das Kind bestehe daher die "schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens" (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ). Damit drang sie nicht durch. Das AG Stuttgart verpflichtete sie zur Rückführung des Kindes nach Israel.

Konkrete Gefährdung nicht festzustellen

Auch ihre Beschwerde beim OLG Stuttgart blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 23.05.2024 17 UF 71/24). Die Mutter habe nicht nachgewiesen, dass sich aus der derzeitigen Sicherheitslage in Israel eine solche Gefahr für die Tochter ergäbe. Erforderlich sei eine "besonders erhebliche, ganz konkrete und aktuelle Gefahr für das Kind". Dass sich Israel laut Reisewarnung des Auswärtigen Amts formell im Kriegszustand befinde, genüge für sich nicht, um eine schwerwiegende Gefahr anzunehmen. Bei einer Gesamtbetrachtung könne keine konkrete Gefährdung festgestellt werden.

Laut National Emergency Portal des israelischen Home Front Command gelte insbesondere in Tel Aviv, Haifa, Ashdod-Gimmel und Netanya-West die niedrigste Warnstufe. Zwar würden nach dem Anschlag der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 und den am 14. April 2024 abgefeuerten mehreren hundert Drohnen, Marschflugkörpern und ballistischen Raketen auch weiterhin Angriffe auf israelisches Gebiet sowie Anschläge in Israel verübt. Dass in der Nacht auf den 14. April 2024 die weit überwiegende Zahl der Flugkörper durch den "Iron Dome" noch außerhalb des israelischen Luftraums abgefangen worden seien, belege aber die Leistungsfähigkeit des Abwehrsystems und wirke sich entscheidend auf die Sicherheit der in Israel lebenden Menschen aus.

Das OLG berücksichtigte auch, dass die Sicherheitslage im Staat Israel schon seit langer Zeit angespannt ist und sich beide Elternteile im Jahr 2020 für einen Aufenthalt in Israel entschieden und das Risiko, dort zu leben, als vertretbar angesehen hatten. Die vorgenannten einzelnen Anschläge (u.a. Selbstmordanschläge) müssten im Ergebnis als punktuelle Vorkommnisse und kriminelle Handlungen einzelner Personen angesehen werden. Es handele sich dabei nur um eine abstrakte Gefahr.

In der Ukraine hatte der 17. Familiensenat die Sicherheitslage anders bewertet. Im Oktober 2022 hatte er die Rückführung eines entführten zweijährigen Kindes in die Ukraine wegen konkreter Lebensgefahr abgelehnt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2024 - 1 U 34/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 29. Mai 2024.