Die Staatsanwaltschaft wirft dem Thüringer AfD-Chef das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor, welches nach § 86a StGB strafbar ist. Wann der Prozess beginnen soll, war zunächst unklar.
Höcke wird vorgeworfen, am 29.05.2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein.
Mit seiner Entscheidung für eine Verhandlung vor der großen Strafkammer in Halle entspricht das Gericht in Naumburg einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle. Dieser war eine Entscheidung des Landgerichts Halle vorausgegangen, wonach das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg geführt werden sollte. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg ist unanfechtbar.