NS-Vokabular genutzt: Gericht eröffnet Verfahren gegen Höcke

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das LG Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der SA verwendet haben. Er soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um eine verbotene Losung handelt, so der Vorwurf der Anklage.

In einer Einlassung zur Anklage habe Höcke "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt", teilte die Staatsanwaltschaft im Mai 2023 mit.

Weitere Anklage wegen Volksverhetzung

Erst Anfang dieses Monats hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Ausschusskreisen den Weg für eine weitere Anklage gegen Höcke freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.

Der AfD-Politiker selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er schrieb von einer "Justizkeule gegen Dissidenten". Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.

Redaktion beck-aktuell, 13. September 2023 (dpa).