Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) ins Gefängnis. Zu der Entscheidung ist das OLG Naumburg gekommen. Eine Revision der Angeklagten gegen das Berufungsurteil des LG Halle hat es nun als unbegründet verworfen (Urteil vom 14.05.2025 - 1 ORs 21/25). Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung
Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem LG Halle gescheitert. Das LG hatte Liebich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Für das Gericht sei es nicht möglich gewesen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, ergänzte die Richterin in ihrer Begründung. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das OLG Naumburg befasste.
Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 Anklagepunkten wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.
Regelmäßige Demonstrationen in Halle
Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich jetzt die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
Gegen Liebich läuft derzeit auch am LG in Leipzig ein Berufungsverfahren, bei dem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht. In dem Verfahren hatte das AG Leipzig Liebich und drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er auf einer Corona-Demonstration im November 2020 einen Fotografen attackiert haben soll.